Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger
Allgemeines Ausländerrecht
Menschen aus anderen Staaten, die nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten möchten, haben einige Bestimmungen zu beachten. Ausländer benötigen in der Regel einen Aufenthaltstitel in Form eines Visums, einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU, einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG.
Weitere Informationen beim Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Zuständigkeiten der Regierungspräsidien
Höhere Ausländerbehörde
Als höhere Ausländerbehörde haben die Regierungspräsidien die Fachaufsicht über die unteren Ausländerbehörden im Land. Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören die Entscheidung über Widersprüche gegen ausländerrechtliche Verfügungen der unteren Ausländerbehörden (insbesondere wegen Versagung oder Rücknahme eines Aufenthaltstitels oder Ausweisung aus dem Bundesgebiet), die fachliche und rechtliche Beratung sowie in bestimmten Fällen die Zustimmung zur Erteilung eines Aufenthaltstitels (vor allem beim Familiennachzug zur Vermeidung einer besonderen oder außergewöhnlichen Härte, bei bestimmten Berufsgruppen oder in Fällen von besonderem öffentlichen Interesse).
Die höheren Ausländerbehörden sind zudem für die erstinstanzliche Entscheidung über die Ausweisung ausländischer Straftäter, die sich auf richterliche Anordnung in Strafhaft oder länger als eine Woche in Untersuchungshaft befinden, zuständig.