Sprachtraining für Flüchtlinge

Pakt für Integration

Das Regierungspräsidium Stuttgart übernimmt landesweit die Abwicklung von verschiedenen Förderverfahren für das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Kontakt

Landesweite Zuständigkeit

​Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 15.2
Dienststelle Wertheim
Am Eichamt 2
97877 Wertheim

integrationsmanagement@rps.bwl.de

Förderprogramm Integrationsmanagement

Um die Kommunen mit Blick auf die Flüchtlingszugänge finanziell bei ihrer Integrationsarbeit zu unterstützen, wurde der Pakt für Integration mit den Kommunen (PIK) geschlossen. Neben einer pauschalen Förderung standen in den Jahren 2017 bis 2022 Gelder für die Förderung von Integrationsmanagerinnen und -managern in den Kommunen zur Verfügung.

Die Weiterentwicklung des Integrationsmanagements konnte im November 2022 erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Die neue VwV Integrationsmanagement 2023 tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft und gewährleistet so die nahtlose Weiterförderung des Integrationsmanagements.

Die weiteren Informationen finden Sie untenstehend unter ‚Grundlagen, Formulare und Arbeitshilfen‘.

Förderaufruf „Soforthilfe für die Integration von Vertriebenen aus der Ukraine für die Jahre 2023 und 2024"

Das Land Baden-Württemberg hat im April 2022 ein Soforthilfepaket für die Kommunen beschlossen, um die Integration von Vertriebenen aus der Ukraine vor Ort zu unterstützen. Mit einem erneuten Förderaufruf will das Land die Kommunen bei der Integration der Vertriebenen aus der Ukraine und der Geflüchteten aus anderen Ländern auch in den Jahren 2023 und 2024 finanziell unterstützen.

Die „Soforthilfe für die Integration von Vertriebenen aus der Ukraine für die Jahre 2023 und 2024“ knüpft dabei an den Förderaufruf vom vergangenen Jahr an und stellt den Kommunen insgesamt 32,0 Mio. Euro zur Verfügung. In Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden werden diese Mittel auf Antrag an die 44 Stadt- und Landkreise verteilt (siehe Förderaufruf „Soforthilfe für die Integration von Vertriebenen aus der Ukraine für die Jahre 2023 und 2024“ im Downloadbereich unten).

Die Verteilung der für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel pro Stadt-/Landkreis erfolgt auf Grundlage der Nummer 4.2 des Förderaufrufs Soforthilfe Ukraine 2023/2024. Die Aufteilung der Mittel kann dem PDF-Dokument „Mittelverteilung Soforthilfe Ukraine 2023_2024“ entnommen werden.

Antragsverfahren für die 44 Stadt- und Landkreise:

Ab sofort, bis 29.09.2023, können im Rahmen des Förderaufrufs „Soforthilfe für die Integration von Vertriebenen aus der Ukraine für die Jahre 2023 und 2024“Anträge gestellt werden. Das entsprechende Antragsformular finden Sie ebenfalls untenstehend zum Download.

Für Rückfragen stehen wir gerne per E-Mail an integrationsmanagement@rps.bwl.de oder telefonisch unter 09342 9363-623 zur Verfügung.

Förderaufruf Soforthilfe Ukraine 2023/2024 (pdf, 352 KB)
Mittelverteilung Soforthilfe Ukraine 2023/2024 (pdf, 205 KB)
Antragsformular (pdf, 150 KB)

Förderaufruf „Soforthilfe für die Integration von Vertriebenen aus der Ukraine 2022“

Das Land Baden-Württemberg hat ein Soforthilfepaket für die Kommunen beschlossen, um die Integration von Vertriebenen aus der Ukraine vor Ort zu unterstützen.

Aus Mitteln des Paktes für Integration wurden den Kommunen für den Förderbereich „Unterstützung durch soziale Beratung und Begleitung – Integrationsmanagement“ im Jahr 2022 zusätzlich 8,0 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden wurden diese Mittel auf Antrag an die 44 Stadt- und Landkreise verteilt.

Der pro Stadt-/Landkreis entfallende finanzielle Planungsrahmen wurde auf Grundlage der jeweiligen Einwohnerzahlen kreisscharf errechnet. Der zur Verfügung stehende Planungsrahmen für die jeweiligen Stadt-/Landkreise kann dem PDF-Dokument „Kreisscharfe Mittelverteilung nach Einwohnerzahl“ (Stand: Auswertung des Statistischen Landesamts zum 30.11.2021) entnommen werden. Der entsprechende Förderaufruf des Sozialministeriums steht ebenfalls im PDF-Format zum Download bereit.

Antragsverfahren für die 44 Stadt- und Landkreise:

Die Antragsfrist ist abgelaufen. Die Antragstellung war bis zum 22.07.2022 möglich.

Verwendungsnachweisverfahren für die 44 Stadt- und Landkreise:

Die entsprechenden Unterlagen mit den dazugehörigen Anlagen sowie eine Arbeitshilfe mit Hinweisen zum Ausfüllen der Formulare können Sie hier downloaden.

Verwendungsnachweisunterlagen:

Nachweis der durchgeführten Maßnahmen (pdf, 209 KB)
Anlage 1a (pdf, 160 KB)
Anlage 1b (pdf, 161 KB)
Anlage 2 (pdf, 149 KB)
Anlage 3 (pdf, 144 KB)
Hinweise zum Ausfüllen der Formulare (pdf, 308 KB)

Für Rückfragen stehen wir gerne per E-Mail an Integrationsmanagement@rps.bwl.de oder telefonisch unter 09342 9363-623 zur Verfügung.


Soforthilfe UKR Kreisscharfe Mittelverteilung nach Einwohnerzahl zum 30.11.2021
Förderaufruf Soforthilfe Ukraine