Um die Kommunen mit Blick auf die Flüchtlingszugänge finanziell bei ihrer Integrationsarbeit zu unterstützen, wurde der Pakt für Integration mit den Kommunen (PIK) geschlossen. Neben einer pauschalen Förderung stehen in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 58 Millionen Euro für die Förderung von Integrationsmanagerinnen und -managern in den Kommunen zur Verfügung.
Am 24. Juli 2018 hat die Gemeinsame Finanzkommission empfohlen, den Kommunen im Jahr 2019 im Vorgriff auf eine Verlängerung der Integrationspauschale des Bundes 70 Millionen Euro für die Fortsetzung des Paktes für Integration zur Verfügung zu stellen. Durch die im Nachtragshaushalt 2018/2019 eingestellten Mittel war die Fortführung des Integrationsmanagements für weitere 12 Monate gewährleistet.Für die Jahre 2020 und 2021 steht die Integrationspauschale des Bundes in Höhe von 155 Millionen Euro zur Verfügung. Im Staatshaushaltsplan für diese beiden Jahre sind jeweils 70 Millionen Euro für die Fortführung des Paktes für Integration vorgesehen.
Um die Arbeit der Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager zu unterstützen, die Qualität ihrer Tätigkeit zu verbessern und eine bessere Vernetzung der verschiedenen am Integrationsprozess beteiligten Akteurinnen und Akteure zu erreichen, hat das Land ein mit 2,2 Millionen Euro ausgestattetes Förderprogramm für den Erwerb und die Nutzung von digitalen Lösungen im Integrationsmanagement aufgelegt. Voraussetzung ür eine Förderung war, dass die antragstellende Kommune allen innerhalb des Kreisgebiets tätigen Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager Zugriff auf das digitale Tool ermöglichen musste.
Das Regierungspräsidium Stuttgart übernimmt landesweit die Abwicklung der beiden Förderverfahren für das Ministerium für Soziales und Integration.
Hier finden Sie rechtliche Grundlagen, Arbeitshilfen und notwendige Formulare.
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Weitere Infos zu den Förderprogrammen
Wer und was wird gefördert? Was ist zu beachten? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den beiden Förderprogrammen.
In der aktuellen ereignisreichen Phase rund um den Coronavirus sollten den Geflüchteten die vertrauten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Integrationsmanagement weiterhin zur Verfügung stehen. Eine Einschränkung der aufsuchenden Beratung und der direkten persönlichen Ansprechbarkeit ist jedoch durchaus denkbar. Die Möglichkeit einer telefonischen Kontaktaufnahme oder einer Kontaktaufnahme per E-Mail sollte aber weiterhin sichergestellt sein und entsprechend nach außen kommuniziert werden.
Eine solche Vorgehensweise ist nicht förderschädlich.
https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/informationen-zum-coronavirus
Referat 15.2Dienststelle WertheimAm Eichamt 297877 Wertheim
Ansprechpartner nach Landkreisen (pdf, 15 KB) integrationsmanagement@rps.bwl.de
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