Seit dem 01.01.2007 ist die konventionelle Käfighaltung in Deutschland nicht mehr zulässig. Alle Haltungseinrichtungen müssen so ausgestattet sein, dass die Tiere artgemäß fressen, trinken, ruhen, staubbaden und ihr Ei in ein Nest legen können. Die Hennen müssen genügend Platz haben, um sich natürlich bewegen zu können.
Um die wirtschaftlichen und hygienischen Vorteile der Käfighaltung mit den tiergerechten Haltungsnormen der Boden- und Freilandhaltung zu kombinieren, wurde die Kleingruppenhaltung als Ersatz zur Käfighaltung zugelassen. Hier können die artgerechten Verhaltensmuster der Hennengelebt werden. Eier aus Kleingruppenhaltung sind nach wie vor Eier aus Käfighaltungen und werdenals solche auch mit dem Erzeugercode - 3 für Käfighaltung - gekennzeichnet.
Die Regierungspräsidien beraten Sie bei der Umstellung von Käfig- auf Freiland und Bodenhaltung.
Evaluation der Biosicherheitsmaßnahmen in Puten haltenden Betrieben in Baden-Württemberg (pdf, 450 KB)
Übergebietliche Zuständigkeit für die Regierungsbezirke Freiburg und Karlsruhe
Annemone Ackermann Regierungspräsidium Freiburg Bertoldstrasse 43 79098 Freiburg i. Br. 0761 208-1298, annemone.ackermann@rpf.bwl.de
Referat 33
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