Aufgabe der Jagdbehörden in Baden-Württemberg ist der Vollzug jagdrechtlicher Vorschriften und die Kontrolle ihrer Einhaltung. Dazu gehören insbesondere das Bundesjagdgesetz und das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG). Auch Verordnungen, wie beispielsweise die Jägerprüfungsordnung oder die Durchführungsverordnung zum JWMG, sind Vorschriften, die von den Jagdbehörden vollzogen werden.
Die unteren Jagdbehörden finden Sie bei den Landkreisen in den Landratsämtern und bei den Stadtkreisen in den Stadtverwaltungen. Sie stellen insbesondere die Jagdscheine aus, prüfen die Jagdpachtverträge und überwachen den Vollzug des JWMG.
Die obere Jagdbehörden befinden sich in den zuständigen Regierungspräsidien. Die oberen Jagdbehörden koordinieren und beaufsichtigen die Tätigkeiten der unteren Jagdbehörden.
Sie haben folgende Aufgaben inne:
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) ist oberste Jagdbehörde.
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