Das Regierungspräsidium Stuttgart ist als Luftfahrtbehörde zuständig für die Aufgaben auf dem Gebiet des Luftverkehrsrechts in Baden-Württemberg.
Als Luftfahrtbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig für die Abnahme der theoretischen Prüfungen für Privatflugzeugführer, Segelflugzeugführer, Privathubschrauberführer und Freiballonführer. Hier finden Sie die Informationen zur Erteilung, Verlängerung und Erneuerung von Erlaubnissen für das Luftfahrtpersonal.
Der Flugbetrieb und die Luftraumnutzung sind meistens von der Landesluftfahrtbehörde zu erlauben und zu genehmigen.
Das Sachgebiet Luftsicherheit ist auf der Grundlage des Luftsicherheitsgesetzes für Maßnahmen zum Schutz des zivilen Luftverkehrs vor äußeren Gefahren wie Entführungen und Sabotageakten für die Verkehrsflughäfen Friedrichshafen und Karlsruhe / Baden-Baden zuständig.
Hierzu gehört neben der Umsetzung von Anordnungen und Erlassen im Bereich der Luftsicherheit insbesondere die Beauftragung von Kontrolldienstleistungen und Beleihung von Kontrollpersonal zur Durchführung von Passagier- und Reisegepäckkontrollen sowie die Entwicklung und Bereitstellung der erforderlichen Kontrolltechnik.
Wir üben auch die Fachaufsicht über das Kontrollpersonal aus, stellen die Prüfungskommission für Luftsicherheitsassistenten und führen Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Flughafenausweisträgern, Luftfrachtversendern und Piloten durch.
Darüber hinaus sind wir verantwortlich für die Durchführung vorgeschriebener Qualitätssicherungsmaßnahmen, z. B. Real-Tests, Inspektionen und Audit-Verfahren. Wir berufen die „Örtliche Sicherheitskommission“ ein und sind gleichzeitig auch Bußgeldbehörde für diesen Rechtsbereich.
Referat 46.2Luftverkehr und Luftsicherheit