Sportflugzeug

Luftverkehr und Luftsicherheit

Dienstgebäude Industriestraße 5 in Stuttgart-Vaihingen

Landesweite Zuständigkeit

​Regierun​gspräsidium Stuttgart

Referat 46.2
Luftverkehr und Luftsicherheit

Ihre Ansprechpartner/innen

Außenstelle Freiburg im Breisgau:

Referat 46.2
Luftverkehr und Luftsicherheit
Münsterplatz 3
79098 Freiburg i. Br.

Postanschrift:
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br.

In Stuttgart und ab sofort auch in Freiburg finden die theoretischen Prüfungen in Einzelprüfungen statt. Nach Eingang der Empfehlung durch den Ausbildungsbetrieb werden individuelle Termine vereinbart.

In der Außenstelle Freiburg werden zusätzlich monatlich praktische Sprechfunkprüfungen angeboten. Die Termine in Freiburg finden Sie hier: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Themenportal/Verkehr/Luftverkehr/_DocumentLibraries/Documents/Termine_Sprechfunkpruefung.pdf

Anmeldungen durch den Ausbildungsleiter für Stuttgart/Freiburg können ausschließlich über unser Funktionspostfach erfolgen:  lizenzierung-luftverkehr@rps.bwl.de

Das Regierungspräsidium Stuttgart ist als Luftfahrtbehörde zuständig für die Aufgaben auf dem Gebiet des Luftverkehrsrechts in Baden-Württemberg.
 

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

Flugzeug beim Start

Luftfahrt- und Luftaufsichtspersonal, Lizenzen, Luftfahrtunternehmen

Als Luftfahrtbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig für die ​Abnahme der theoretischen Prüfungen für Privatflugzeugführer, Segelflugzeugführer, Privathubschrauberführer und Freiballonführer. Hier finden Sie die Informationen zur Erteilung, Verlängerung und Erneuerung von Erlaubnissen für das Luftfahrtpersonal.

Lizenzen
Ausbildung
Prüferinformationen
Anerkannte Prüfer
Flugmedizin
Zuverlässigkeitsüberprüfung für Piloten

Bild zeigt Mitarbeiter im Tower

Luftsicherheit

Das Sachgebiet Luftsicherheit ist auf der Grundlage des Luftsicherheitsgesetzes für Maßnahmen zum Schutz des zivilen Luftverkehrs vor äußeren Gefahren wie Entführungen und Sabotageakten für die Verkehrsflughäfen Friedrichshafen und Karlsruhe / Baden-Baden zuständig.

Hierzu gehört neben der Umsetzung von Anordnungen und Erlassen im Bereich der Luftsicherheit insbesondere die Beauftragung von Kontrolldienstleistungen und Beleihung von Kontrollpersonal zur Durchführung von Passagier- und Reisegepäckkontrollen sowie die Entwicklung und Bereitstellung der erforderlichen Kontrolltechnik.

Wir üben auch die Fachaufsicht über das Kontrollpersonal aus, stellen die Prüfungskommission für Luftsicherheitsassistenten und führen Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Flughafenausweisträgern, Luftfrachtversendern und Piloten durch.

Darüber hinaus sind wir verantwortlich für die Durchführung vorgeschriebener Qualitätssicherungsmaßnahmen, z. B. Real-Tests, Inspektionen und Audit-Verfahren. Wir berufen die „Örtliche Sicherheitskommission“ ein und sind gleichzeitig auch Bußgeldbehörde für diesen Rechtsbereich.

Verkehrsschild mit Flugzeug und dem Schriftzug Fluglärm

Lärmschutzbeauftragter für den Flughafen Stuttgart

Hier gelangen Sie zu den Informationen und Jahresberichten des Lärmschutzbeauftragten für den Flughafen Stuttgart