Personenbeförderung | ÖPNV
Die Regierungspräsidien sind Genehmigungsbehörde für
- Linien mit Straßenbahnen und Oberleitungsbussen
- Linien in kreisüberschreitenden Verkehrs- und Tarifverbünden
- Linien im grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU und der Schweiz
- Linien im grenzüberschreitenden Verkehr in Drittstaaten und Transit
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Regierungspräsidium Karlsruhe
Regierungspräsidium Freiburg
Regierungspräsidium Tübingen
Antragsvordrucke: Regierungspräsidium Stuttgart
Die Dokumente sind nicht barrierefrei.
Antragsvordrucke: Regierungspräsidium Karlsruhe
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Antragsvordrucke: Regierungspräsidium Freiburg
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Antragsvordrucke: Regierungspräsidium Tübingen
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Gelegenheitsverkehr
Taxi- und Mietwagenunternehmen und Unternehmen, die Busreisen anbieten oder ihre Busse vermieten, bekommen die Genehmigung vom Landratsamt, bzw. dem Stadtkreis. Die Regierungspräsidien sind auch dafür Aufsichtsbehörden und entscheiden über Widersprüche gegen Bescheide der Landratsämter und Stadtkreise.
Die Regierungspräsidien erteilen Ausnahmen nach § 43 Absatz 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).