In die Höhe gestreckt Kinderhände mit den Buchstaben von Inclusion

Frühförderung + Inklusion - Grundlagen

Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, drohenden oder bestehenden Behinderungen von der Geburt bis zum tatsächlichen Schuleintritt stehen gemeinsam mit ihren Eltern im Mittelpunkt der Frühförderung. Durch die Interdisziplinäre Frühförderung sollen Entwicklungsstörungen sowie drohende oder bestehende Behinderungen verhindert oder gemildert und die Kinder gestärkt werden.

In anerkannten Interdisziplinären Frühförderstellen (IFF) arbeiten medizinisch-therapeutische,  heilpädagogische und psychologische Fachkräfte im Team zusammen. Die Förder- und Behandlungsangebote wenden sich nicht nur an das jeweils betroffene Kind, sondern darüber hinaus an die Familie und auch die Lebenswelt des Kindes, um behindernde Bedingungen abzubauen und auf mehr Inklusion hinzuwirken. Die Interdisziplinären Frühförderstellen arbeiten insbesondere eng mit niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin zusammen. Ganz besonders gilt dies für die seit 2014 in Baden-Württemberg speziell geregelte sogenannte „Komplexleistung Frühförderung“, die eine besonders gut abgestimmte kombinierte Leistung aus medizinisch-therapeutischer Behandlung  und heilpädagogischer Förderung ist. So kann gemeinsam mit den Eltern ein individueller Förder- und Behandlungsplan für das jeweilige Kind erstellt werden. Weitere Informationen zu den Zielen und Vorgehensweisen in der Komplexleistung Frühförderung gibt es auf der Unterseite „Landesrahmenvereinbarung Frühförderung“ dieser Homepage.

Die Angebote der Frühförderung richten sich z.B. an Familien mit Kindern

  • die vor, während oder nach der Geburt besonderen Gefährdungen ausgesetzt waren,
  • mit allgemeinen Entwicklungsverzögerungen,
  • mit Auffälligkeiten im Bereich der Sprache oder des Verhaltens,
  • mit Problemen im Spielen und Lernen,
  • mit Beeinträchtigungen in der geistigen oder körperlichen Entwicklung,
  • mit Beeinträchtigungen im Sehen oder Hören,
  • in schwierigen sozialen Lebenssituationen mit Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung.

Grundlage der Arbeit der Fachleute in der Interdisziplinären Frühförderung ist die am 01. Juli 2014 in Kraft getretene „Landesrahmenvereinbarung (LRV-IFF) zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (FrühV) in Baden-Württemberg“. Sie regelt die Umsetzung der Frühförderverordnung des Bundes für Baden-Württemberg und verwirklicht zugleich in zeitgemäßer Form die Zielvorstellungen der „Rahmenkonzeption Frühförderung Baden-Württemberg“ aus dem Jahr 1998.

Die Frühförderung steht in Baden-Württemberg auf zwei Fundamenten mit unterschiedlichen Schwerpunkten:

  • die Interdisziplinäre Frühförderung und
  • die Sonderpädagogische Frühförderung.

Interdisziplinäre Frühförderstellen und Sonderpädagogische Frühberatungsstellen sind wohnortnah und kreisbezogen aktiv. Sie haben unterschiedliche Rahmenbedingungen, über die Sie Näheres in den entsprechenden Flyern (siehe unten) erfahren. Sozialpädiatrische Zentren (SPZ), Kinderkliniken und die Sonderpädagogischen Beratungsstellen für Sinnesbehinderungen sind kreisübergreifend tätig. Im „Wegweiser Frühförderung Baden-Württemberg“ (siehe unten) finden Sie ein nach Kreisen sortiertes Verzeichnis der Frühförderstellen, SPZ, Kinder- und Jugendärzte/ärztinnen und weiterer wichtiger Partner in der Frühförderung.

Die Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung Baden-Württemberg (ÜAFF BW) ist landesweiter Ansprechpartner für alle an der Frühförderung beteiligten Personen und Institutionen. Sie gliedert sich in einen Pädagogischen Bereich bei der Abteilung Schule - zuständig für die Sonderpädagogische Frühförderung- sowie einen Medizinischen Bereich bei der Landesärztin für Menschen mit Behinderungen – zuständig für die Interdisziplinäre Frühförderung. Beide Bereiche sind im RP Stuttgart angesiedelt und arbeiten zusammen. Weitere Informationen zu den Aufgaben der ÜAFF BW im Einzelnen finden Sie im Flyer „Aufgaben“ unten unter „Baden-Württemberg“

Weitere Informationen

Baden-Württemberg

Poster-IFF-BW (pdf, 562 KB)
Rahmenkonzeption Frühförderung BW 1998 (pdf, 8.4 MB)
Aufgaben der Überregionalen Arbeitsstelle Frühförderung BW (pdf, 37 KB)
Wegweiser Frühförderung BW (pdf, 595 KB)
Frühförderung in Interdisziplinären Frühförderstellen in BW (deutsch) (pdf, 216 KB)
Frühförderung in Interdisziplinären Frühförderstellen in BW (englisch) (pdf, 218 KB)
Frühförderung in Interdisziplinären Frühförderstellen in BW (türkisch) (pdf, 219 KB)
Landesrahmenvereinbarung Interdisziplinäre Frühförderung BW
Symposien Frühförderung BW
Infodienst Interdisziplinäre Frühförderung
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Liste der baden-württembergischen sozialpädiatrischen Zentren,
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ)

Informationen zur Sonderpädagogischen Frühförderung
Landesärztekammer Baden-Württemberg Gewalt gegen Kinder - Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte
Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung (VIFF)

Bund

Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 17. Februar 1992 (pdf, 3.3 MB)
Erstes Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 16. September 2004 (pdf, 136 KB)
Zweites Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 31. Oktober 2008 (pdf, 94 KB)
Drittes Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Gesetzentwurf vom 2. Oktober 2012) (englisch) 
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21. März 2008
Sozialgesetzbuch (SGB) IX
Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (FrühV)
Kindergesundheits-Info für Fachkräfte, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland
Geschichte des Kinderschutzes (Bernhard Herrmann)