alte Fabrikruine

Altlasten und Bodenschutz

​Was sind Altlasten?

Unter Altlasten werden Verunreinigungen von Boden und Grundwasser verstanden, die auf einen Eintrag von schädlichen Substanzen in der Vergangenheit zurückzuführen sind. Man verbindet mit dem Begriff Altlasten zum einen Altablagerungen, im Schwerpunk die früheren Müllkippen und zum anderen Altstandorte, vor allem ehemalige Industrie- und Gewerbebetriebe, auf deren Gelände mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde wie beispielsweise ehemalige Tankstellen oder chemische Reinigungen. Die Schadstoffe im Untergrund können in Abhängigkeit von der Nutzung einer Fläche die Schutzgüter (menschliche Gesundheit, Boden, Nutzpflanze, Grundwasser) gefährden bzw. zu Einschränkungen bei der Nutzung einer Fläche führen.

 

Sanierung von Altlasten

Nach § 4 Abs. 2 und 3 BBodSchG ist die Gefahrenabwehr das vorrangige Ziel der Altlastenbearbeitung. Danach müssen Verunreinigungen von Boden und Gewässern so saniert oder gesichert werden, dass dauerhaft keine Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen davon ausgehen.

Die Sanierungsnotwendigkeit wird auf der Grundlage der Prüf- und Maßnahmenwerte der BBodSchV, unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Bewertungskommission, von der unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörde festgestellt. Bei der Auswahl des geeigneten Sanierungs- oder Sicherungsverfahrens werden insbesondere die betroffenen Wirkungspfade, die zulässige Nutzung der Fläche, die Standortgegebenheiten, die jeweiligen Schadstoffe und deren Transferverhalten einbezogen. Für die eigentliche Sanierung gemäß § 2 Abs. 7 BBodSchG kommen Dekontaminationsmaßnahmen (Beseitigung von Schadstoffen) und Sicherungsmaßnahmen (Ausbreitung der Schadstoffe wird verhindert) in Frage.

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 53.1
Gerlinde Kosar
0711 904-15211
gerlinde.kosar@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 52

Thorsten Buchberger
0721 926-7991
thorsten.buchberger@rpk.bwl.de

Sabine Stein
0721 926-7541
sabine.stein@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 52

Dr. Silvia Lazar
0761 208-4218
silvia.lazar@rpf.bwl.de

Joachim Zimmermann
0761 208-4216
joachim.zimmermann52@rpf.bwl.de

Martina Knab-Kopf
0761 208-4215
martina.knab-kopf@rpf.bwl.de

Andreas Lamprou
0761 208-4213
andreas.lamprou@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 52

Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen, Stadtkreis Ulm

Daniel Günther
07071 757-3542
daniel.guenther@rpt.bwl.de

Landkreise Reutlingen, Tübingen, Zollernalbkreis

Gunther Reichardt
07071 757-3540
gunther.reichardt@rpt.bwl.de

Verfahren der Dekontamination können beispielsweise der Aushub von verunreinigtem Boden, Reinigung des Grundwassers, Absaugung der Bodenluft, der Abbau der Schadstoff durch mikrobiologische Prozesse oder eine Kombinationen verschiedener Maßnahmen sein. Bei der Sicherung wird die Schadstoffausbreitung etwa durch Einkapselung, Versiegelung, Immobilisierung oder durch hydraulische (z. B. Grundwasserabsenkung) oder pneumatische (z. B. Gaserfassung) Maßnahmen verhindert oder auf ein zulässiges Maß reduziert.

Ist eine Sanierung oder Sicherung unverhältnismäßig oder technisch nicht möglich, können als Alternative im Rahmen einer behördlichen Einzelfallentscheidung u. a. auch Prozesse des natürlichen Schadstoffabbaus genutzt werden. Dies setzt allerdings ein durch Untersuchungen untermauertes, umfassendes Verständnis und die Überwachung dieser Prozesse voraus.
Mit Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen (z. B. Verhinderung des Zutritts zu einem Grundstück, Bewirtschaftungsbeschränkungen oder Anbauverbote bestimmter Nutzpflanzen) bestehen weitere Möglichkeiten zur Abwehr von Gefahren. Derart vergleichsweise einfach umsetzbare Handlungsoptionen können auch als Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden.

Zuständigkeiten

Unmittelbare Ansprechpartner für die finanzielle Förderung kommunaler Altlasten sind die unteren Bodenschutzbehörden bei den Stadt- und Landkreisen. Die Regierungspräsidien entscheiden über Förderanträge und über den förderunschädlichen Beginn von Maßnahmen. Im Regelfall dürfen Zuwendungen nur für solche Maßnahmen bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.

Bewertung von Altlasten

Rechtliche Grundlagen der Bearbeitung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen sind das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)i. V. mit der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodschV), das Landesbodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchAG) für Baden-Württemberg sowie weitere (unter)gesetzliche Regelwerke und Handlungsempfehlungen.

Aus dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) und dem Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) ergeben sich die wasserrechtlichen Vorschriften für die Bewertung von Grundwasserverunreinigungen.

In Baden-Württemberg wurde mit dem Leitfaden 43 „Altlastenbewertung - Priorisierungs- und Bewertungsverfahren Baden-Württemberg“ der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ein standardisiertes Bewertungsverfahren für eine systematische und einheitliche Bewertung eingeführt.

Auf Basis dieser Regelungen werden die Ergebnisse der standortbezogenen Fachgutachten für jede Untersuchungsstufe beurteilt. Wesentliche Bewertungskriterien sind hierbei insbesondere das am Standort vorhandene Schadstoffinventar, das Schadstoffausbreitungsverhalten sowie die Auswirkungen der Schadstoffe im Boden auf das Grund- und Oberflächenwasser, auf Luft, Pflanze und Mensch (Wirkungspfade auf Schutzgüter).In der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung sind Prüf-, Maßnahmen- und Vorsorgewerte festgelegt, die als Beurteilungsmaßstab dienen.

Nach jeder Untersuchungsstufe wird der weitere Handlungsbedarf für den Einzelfall festgelegt. Ungefährliche Standorte werden so möglichst frühzeitig erkannt und aus der weiteren Bearbeitung ausgeschieden.

Für weiterführende Informationen zum Priorisierungs- und Bewertungsverfahren in der Altlastenbearbeitung wird auf den Leitfaden „Altlastenbewertung“ der LUBW verwiesen.

Die Altlastenbewertung wird in Baden-Württemberg von einer interdisziplinär zusammengesetzten Bewertungskommission unter dem Vorsitz der jeweils zuständigen unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörde vorgenommen. Dieses Gremium bewertet die Ergebnisse der Untersuchungen auf der Basis fachlicher und wirtschaftlicher Gesichtspunkte und berät die untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde bei Entscheidungen über Untersuchungs-, Sanierungs- oder Beschränkungsmaßnahmen.

Der Bewertungskommission gehören als ständige Mitglieder folgende fachlich berührten Behörden an:

  • Untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde des Stadt-/Landkreises
  • Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
  • Regierungspräsidium (Referat 52 - Gewässer und Boden)
  • Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9 (Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau)

Vertreter weiterer Behörden (wie z. B. Gesundheitsamt, Landwirtschaftsamt u. a.) und der Gemeinden, deren Belange betroffen sind, sowie unabhängige Sachverständige können beratend hinzugezogen werden.

Erfassung und Untersuchung von Altlasten

Die Erfassung und Untersuchung von Altlasten erfolgt systematisch nach einem landesweit einheitlichen Stufenprogramm. Am Beginn der systematischen Altlastenbearbeitung in Baden-Württemberg steht die Erfassung altlastverdächtiger Flächen. Ziel ist es, die Flächen möglichst vollständig zu erfassen, deren Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt abzuschätzen und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf für jeden Einzelfall zu ermitteln. Im Bodenschutz- und Altlastenkataster der Stadt-/Landkreise werden diese Flächen dokumentiert.

Die Erfassung altlastverdächtiger Flächen ist auch ein wichtiges Instrument für die Bauleitplanung, da sie Planungssicherheit schafft und eine ungewollte Überbauung von Altlasten zu vermeiden hilft. Grundstücksinteressenten können und sollten sich bei den unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörden der Stadt-/Landkreise darüber informieren, ob Grundstücke im Bodenschutz- und Altlastenkataster geführt werden und wie deren Bearbeitungsstand ist.

Die weitere Einzelfallbearbeitung erfolgt in aufeinanderfolgenden Untersuchungsstufen und einer jeweils dazwischen geschalteten Bewertung der Untersuchungsergebnisse durch eine Altlastenbewertungskommission. Die Bearbeitung verläuft über die Erfassung, Orientierende Untersuchung, Detailuntersuchung, Sanierungsuntersuchung bis hin zur Sanierung, soweit dies im Einzelfall notwendig ist.

Die Materialien der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) geben umfassende fachtechnische Hilfestellungen bei der Abarbeitung der einzelnen Untersuchungsstufen.
Informationen zum Thema Altlasten der LUBW