Hochwasserrisikomanagement
Das Ziel der europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) aus dem Jahr 2007 ist die Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen für die vier Schutzgüter „menschliche Gesundheit“, „Umwelt“, „Kulturerbe“ und „wirtschaftliche Tätigkeiten“.
Dazu wurden die Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit der HWRM-RL verpflichtet, für Gebiete mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko (Risikogebiete) Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten sowie Hochwasserrisikomanagementpläne zu erstellen, diese alle sechs Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
Im Jahr 2010 wurde die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie mit dem Wasserhaushaltsgesetz in deutsches Recht überführt.
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
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Regierungspräsidium Freiburg
Regierungspräsidium Tübingen
Aus den Zielen leiten sich Maßnahmen ab!
In Deutschland wurden für das Hochwasserrisikomanagement die folgenden grundlegenden Oberziele festgelegt:
- Vermeidung neuer Risiken (im Vorfeld eines Hochwassers) im Risikogebiet,
- Reduktion bestehender Risiken (im Vorfeld eines Hochwassers) im Risikogebiet,
- Reduktion nachteiliger Folgen während eines Hochwasserereignisses,
- Reduktion nachteiliger Folgen nach einem Hochwasser.
Damit diese Ziele erreicht werden, müssen entsprechende Maßnahmen vereinbart und von den zuständigen Stellen umgesetzt werden. Die Dokumentation dieser Maßnahmen in den Hochwasserrisikomanagementplänen erfolgt auf Grundlage eines deutschlandweit einheitlichen Maßnahmenkatalogs.
Weiterführende Informationen
Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL)