Eine Frau spielt mit zwei Kindern

Förderung unterrichtsergänzender Betreuungsangebote

Was wird gefördert?

  • Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule innerhalb eines Zeitkorridors von sechs Stunden am Vormittag (inkl. Unterricht und Pausen)
  • Betreuungsangebote am Nachmittag und kommunalen Betreuungsgruppen an Ganztageshauptschulen im Umfag von max. 15 Stunden je Woche
  • Horte an der Schule. Betreuungszeit: Montag bis Freitag täglich mindestens fünf Stunden nach dem Unterrichtsvormittag.

 

Zielsetzung:

Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Bereitstellung von Betreuungsangeboten.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Öffentliche Schulträger, freie Träger (z. B. Kirchen, Elternvereine), örtliche Träger der Jugendhilfe, Gemeinden und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 71

Tanja Stegmaier
0711 904-17142
Tanja.Stegmaier@rps.bwl.de

Sabine Zeidler
0711 904-17153
sabine.zeidler@rps.bwl.de

Friedrich Kaupp
0711 904-17111
Friedrich.Kaupp@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 71

Andrea Wagner
0721 926-4499
andrea.wagner@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 71

Helga Heidiri
0761 208-6122
helga.heidiri@rpf.bwl.de

Sandra Feißt
0761 208-6100
sandra.feisst@rpf.bwl.de

Christine Stankovic
0761 208-6090
christine.stankovic@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 71

Michaela Schaible
07071 757-2167
michaela.schaible@rpt.bwl.de

Waltraud Dattler
07071 757-2169
waltraud.dattler@rpt.bwl.de