Straßenbahn - Öffentlicher Nahverkehr im Sommer mit grünen Bäumen

Förderung ÖPNV (GVFG)

Beschreibung

Zur Förderung des ÖPNV gibt es nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – GVFG) Finanzhilfen z.B. zu

  • Schienenstrecken (Hoch- und Untergrundbahnen)
  • Seilbahnsysteme
  • Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe
  • Schienengebundenen Bahnhöfen und Haltestellen

Bitte beachten:für Zuschüsse zu Fahrzeugen (Busse und Schienenfahrzeuge) ist die L-Bank zuständig.

Kontakt

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 45

David Quasdorf
0721 926-2628
bundes-gvfg@rpk.bwl.de

Zielsetzung

Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und damit zur Förderung der in § 2 GVFG genannten Vorhaben

Wer kann einen Antrag stellen?

Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse wie z.B. Zweckverbände und bevollmächtigte kommunale Baulastträger, öffentliche- und private Unternehmen

Antragsformulare und weitere Informationen

Die entsprechenden Antragsformulare sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg.