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Ausbildung und Approbation zur Ärztin / zum Arzt
Ausbildung und Approbation zur Ärztin / zum Arzt
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Ausbildung und Approbation zur Ärztin / zum Arzt
Das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie beim Regierungspräsidium Stuttgart ist zuständig für ganz Baden-Württemberg.
Medizinstudium in Deutschland
Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
(schriftlich und mündlich)
Vorklinischer Studienabschnitt
Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
(schriftlich vor dem PJ)
Klinischer Studienabschnitt - Dauer: 3 Jahre bzw. 6 Semester
Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
(mündlich)
Praktische Ausbildung von 48 Wochen in der Krankenanstalt
Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
(schriftlich und mündlich nach dem PJ) nach der Approbationsordnung für Ärzte i. d. F. vom 27. Juni 2002
Klinischer Studienabschnitt einschließlich Praktisches Jahr
Anrechnungen von Studienleistungen nach § 12 ÄAppO
Prüfungsanmeldung
Medizin Online
mit elektronischem Postfach
Approbation als Ärztin/Arzt
(inländische Ausbildung)
Medizinstudium im Ausland
Approbation als Ärztin/Arzt
(bei im Ausland erworbener Berufsqualifikation)
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Wichtige Hinweise
Hinweise zur Durchführung der schriftlichen Prüfungen nach der Approbationsordnung für Ärzte bzw. Apotheker und nach dem Psychotherapeutengesetz (pdf, 21 KB)
Prüfungstermine (pdf, 17 KB)
Prüfungstermine IMPP
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Approbationsordnung
1. VO zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte vom 17.07.2012 (pdf, 417 KB)
Approbationsordnung für Ärzte
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LANDESWEITE ZUSTÄNDIGKEIT
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95
Anschrift
Nordbahnhofstr. 135
70191 Stuttgart
Postfach 102942
70191 Stuttgart
0711 904-39208
Telefonsprechzeiten
Di. 09.00 Uhr - 11.30 Uhr
Do. 09.00 Uhr - 11.30 Uhr
14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Eine persönliche Vorsprache kann nur nach Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter erfolgen.
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