Ein Fidschileguan sitzt gut getarnt in Blattwerk

Handel und Besitz geschützter Arten

 

Der Schutz bedrohter Arten ist von entscheidender Bedeutung, um die biologische Vielfalt zu bewahren und das Gleichgewicht in unseren Ökosystemen zu erhalten. Daher unterliegen bestimmte Tiere und Pflanzen strengen Schutzbestimmungen. Wenn Sie beabsichtigen, geschützte Arten zu halten, zu kaufen oder mit diesen zu handeln, ist es notwendig, diese Aktivitäten bei den Regierungspräsidien anzuzeigen und genehmigen zu lassen.

Auf unserer Website finden Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie die erforderlichen Anmeldungen vornehmen können. Dies gewährleistet nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern trägt auch dazu bei, den illegalen Handel und die unkontrollierte Verbreitung geschützter Arten zu verhindern.  

Gemeinsam können wir dazu beitragen, die Artenvielfalt für künftige Generationen zu sichern. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Kontakt

Referat 55

 

Halterinnen und Halter von geschützten Tieren Buchstaben A – L
Stefan Dorsch

Halterinnen und Halter von geschützten Tieren Buchstaben M – Z
Larissa Mende

E-Mail:artenschutz@rps.bwl.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Dienstags :     14 – 16 Uhr
Donnerstags:  9:30 – 11:30 Uhr
Telefonnummer:0711 904-15555

Referat 55

 

Stadtkreise Baden-Baden, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim und Pforzheim
Sylvia Ortiz (Mo. - Do. vormittags)
Telefonnummer:0721 926-2622

Landkreise Karlsruhe, Neckar-Odenwald-Kreis und Rhein-Neckar-Kreis
Andrea Müller
Telefonnummer:0721 926-2647

Landkreise Calw, Enzkreis, Freudenstadt und Rastatt
Martina Dennig
Telefonnummer:0721 926-7711

E-Mail:artenschutz@rpk.bwl.de

Referat 55

 

Halterinnen und Halter von geschützten Tieren Buchstaben A – M (außer Großhändler)
Annette Kislat
Telefonnummer:0761 208-4242
E-Mail:artenschutz@rpf.bwl.de

Halterinnen und Halter von geschützten Tieren Buchstaben N – Z und Großhändler
Sabine Person
Telefonnummer:0761 208-4239
E-Mail:artenschutz@rpf.bwl.de

Referat 55

 

Landkreise Bodenseekreis, Sigmaringen, Zollernalbkreis
Thomas Heim
Telefonnummer:07071 757-5258
E-Mail:thomas.heim@rpt.bwl.de

Landkreise Tübingen, Ravensburg
Michael Semmler
Telefonnummer:07071 757-6320
E-Mail:michael.semmler@rpt.bwl.de

Landkreise Alb-Donau-Kreis, Reutlingen, Stadt Ulm
Alexander Ruedel
Telefonnummer:07071 757-5260
E-Mail:alexander.ruedel@rpt.bwl.de

Landkreis Biberach;
Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BNatschG für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung u. a.
Klaus Knoblich
Telefonnummer:07071 757-5279
E-Mail:klaus.knoblich@rpt.bwl.de

MelBA-online

Das Chamäleon hat Nachwuchs? Der Papagei zieht ein? Was tun?

Was bislang mit viel Papier und Aufwand verbunden war, ist nun deutlich einfacher. Sie können ab sofort das Programm Externer Link:MelBA-online verwenden. Mit MelBA-online können Sie einfach und bequem über das Internet und ohne Installation Ihre Tiere an- oder abmelden. Auch EU-Bescheinigungen können Sie über MelBA-online vollständig digital beantragen und den Bearbeitungsstand einsehen.

Das Programm unterstützt Sie bei der Meldung und Antragstellung. Dadurch können Rückfragen vermieden werden und die Bearbeitung Ihres Anliegens ist besser möglich. Sie können außerdem jederzeit den von Ihnen gemeldeten Bestand einsehen und ggf. Veränderungen mitteilen. In MelBA-online können Sie z. B. die Aktualisierungen der Fotodokumentationen Ihrer Schildkröten direkt online hochladen oder Kennzeichenwechsel für Vögel beantragen.

Um MelBA-online nutzen zu können, benötigen Sie ein Nutzerkonto.
Hier können Sie sich registrieren / anmelden:

Externer Link:MelBA-online

Gesetzliche Regelungen

Für viele wild lebende Arten sind Naturentnahmen sowie der Handel eine entscheidende Gefährdungsursache. Dieser Gefährdung kann nur durch internationale Zusammenarbeit entgegengewirkt werden. Das deutsche Artenschutzrecht hat daher viele Wurzeln in internationalen Verträgen und Regelungen der EU.

Hier sind vorrangig das Externer Link:Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) und die Externer Link:Verordnung (EG) Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (EG-Artenschutzverordnung) zu nennen.

Ergänzend gibt es Regelungen auf Bundesebene, z. B. die Externer Link:§§ 44ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Externer Link:Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).


Externer Link:Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (Wisia)
Externer Link:Zusammenstellung von Einzelentscheidungen zur Einfuhr geschützter Tierarten (ZEET) des Bundesamtes für Naturschutz - mit weiteren Links zum Thema (pdf, 1 MB)

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