Handel und Besitz geschützter Arten
Der Schutz bedrohter Arten ist von entscheidender Bedeutung, um die biologische Vielfalt zu bewahren und das Gleichgewicht in unseren Ökosystemen zu erhalten. Daher unterliegen bestimmte Tiere und Pflanzen strengen Schutzbestimmungen. Wenn Sie beabsichtigen, geschützte Arten zu halten, zu kaufen oder mit diesen zu handeln, ist es notwendig, diese Aktivitäten bei den Regierungspräsidien anzuzeigen und genehmigen zu lassen.
Auf unserer Website finden Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie die erforderlichen Anmeldungen vornehmen können. Dies gewährleistet nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern trägt auch dazu bei, den illegalen Handel und die unkontrollierte Verbreitung geschützter Arten zu verhindern.
Gemeinsam können wir dazu beitragen, die Artenvielfalt für künftige Generationen zu sichern. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Kontakt
Halterinnen und Halter von geschützten Tieren Buchstaben A – L
Stefan Dorsch
Halterinnen und Halter von geschützten Tieren Buchstaben M – Z
Larissa Mende
Telefonische Erreichbarkeit:
Dienstags : 14 – 16 Uhr
Donnerstags: 9:30 – 11:30 Uhr
Telefonnummer:0711 904-15555
Stadtkreise Baden-Baden, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim und Pforzheim
Sylvia Ortiz (Mo. - Do. vormittags)
Telefonnummer:0721 926-2622
Landkreise Karlsruhe, Neckar-Odenwald-Kreis und Rhein-Neckar-Kreis
Andrea Müller
Telefonnummer:0721 926-2647
Landkreise Calw, Enzkreis, Freudenstadt und Rastatt
Martina Dennig
Telefonnummer:0721 926-7711
Halterinnen und Halter von geschützten Tieren Buchstaben A – M (außer Großhändler)
Annette Kislat
Telefonnummer:0761 208-4242
E-Mail:artenschutz@rpf.bwl.de
Halterinnen und Halter von geschützten Tieren Buchstaben N – Z und Großhändler
Sabine Person
Telefonnummer:0761 208-4239
E-Mail:artenschutz@rpf.bwl.de
Landkreise Bodenseekreis, Sigmaringen, Zollernalbkreis
Thomas Heim
Telefonnummer:07071 757-5258
E-Mail:thomas.heim@rpt.bwl.de
Landkreise Tübingen, Ravensburg
Michael Semmler
Telefonnummer:07071 757-6320
E-Mail:michael.semmler@rpt.bwl.de
Landkreise Alb-Donau-Kreis, Reutlingen, Stadt Ulm
Alexander Ruedel
Telefonnummer:07071 757-5260
E-Mail:alexander.ruedel@rpt.bwl.de
Landkreis Biberach;
Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BNatschG für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung u. a.
Klaus Knoblich
Telefonnummer:07071 757-5279
E-Mail:klaus.knoblich@rpt.bwl.de
MelBA-online
Das Chamäleon hat Nachwuchs? Der Papagei zieht ein? Was tun?
Was bislang mit viel Papier und Aufwand verbunden war, ist nun deutlich einfacher. Sie können ab sofort das Programm Externer Link:MelBA-online verwenden. Mit MelBA-online können Sie einfach und bequem über das Internet und ohne Installation Ihre Tiere an- oder abmelden. Auch EU-Bescheinigungen können Sie über MelBA-online vollständig digital beantragen und den Bearbeitungsstand einsehen.
Das Programm unterstützt Sie bei der Meldung und Antragstellung. Dadurch können Rückfragen vermieden werden und die Bearbeitung Ihres Anliegens ist besser möglich. Sie können außerdem jederzeit den von Ihnen gemeldeten Bestand einsehen und ggf. Veränderungen mitteilen. In MelBA-online können Sie z. B. die Aktualisierungen der Fotodokumentationen Ihrer Schildkröten direkt online hochladen oder Kennzeichenwechsel für Vögel beantragen.
Um MelBA-online nutzen zu können, benötigen Sie ein Nutzerkonto.
Hier können Sie sich registrieren / anmelden:
Gesetzliche Regelungen
Für viele wild lebende Arten sind Naturentnahmen sowie der Handel eine entscheidende Gefährdungsursache. Dieser Gefährdung kann nur durch internationale Zusammenarbeit entgegengewirkt werden. Das deutsche Artenschutzrecht hat daher viele Wurzeln in internationalen Verträgen und Regelungen der EU.
Hier sind vorrangig das Externer Link:Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) und die Externer Link:Verordnung (EG) Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (EG-Artenschutzverordnung) zu nennen.
Ergänzend gibt es Regelungen auf Bundesebene, z. B. die Externer Link:§§ 44ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Externer Link:Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).
Externer Link:Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (Wisia)
Externer Link:Zusammenstellung von Einzelentscheidungen zur Einfuhr geschützter Tierarten (ZEET) des Bundesamtes für Naturschutz - mit weiteren Links zum Thema (pdf, 1 MB)
Downloads
Die Dokumente sind nicht barrierefrei.
Die Dokumente sind nicht barrierefrei.
Dokumenttitel | Dateityp | Größe |
---|---|---|
Link auf Datei: Antrag EU-Bescheinigung | 1 MB | |
Link auf Datei: Beiblatt Fotodokumentation | 25 KB | |
Link auf Datei: Fotodokumentation bei Lygodactylus williamsi | 421 KB | |
Link auf Datei: Fotodokumentation von geschützten Reptilien (DGHT, 2001) | 741 KB | |
Link auf Datei: Fotounterlage Schildkrötendokumentation | 280 KB | |
Link auf Datei: Merkblatt Artenschutzrecht | 721 KB | |
Link auf Datei: Vordruck Bestandsmeldung | 149 KB | |
Link auf Datei: Vordruck Herkunftsnachweis / Züchterbescheinigung | 480 KB |
Die Dokumente sind nicht barrierefrei.
Die Dokumente sind nicht barrierefrei.
Die Dokumente sind nicht barrierefrei.