Die Regierungspräsidien sind für den Strahlenschutz (Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung) in den Stadt- und Landkreisen zuständig. Ausgenommen sind Themen des Atomrechts im Zusammenhang mit Kernkraftwerken.
Die Regierungspräsidien erteilen Genehmigungen und überwachen den Strahlenschutz nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Medizin, Forschung, Industrie, im Gewerbe und öffentlichen Dienst.
In diesem Zusammenhang beraten wir bei Zulassungsverfahren und genehmigen u.a.
Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Anerkennung von Kursen im Strahlenschutz nach dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung zuständig.
Hierzu zählen:
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter führt Listen der Kursanbieter zum Erwerb der Fachkunde und Kenntnisse nach dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung, die auf der dortigen Internetseite eingesehen werden können: Bundesamt für Strahlenschutz
Auf den Seiten der Gewerbeaufsicht finden Sie unter der Rubrik Strahlenschutzrecht EU-Vorschriften, Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung, nationale Richtlinien, technische Regeln und Merkblätter.