Zuständigkeiten bei der Durchführung des Arzneimittelgesetzes
Oberste Landesbehörde in Baden-Württemberg
Humanarzneimittel:
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Tierarzneimittel:
Ministerium Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Landesweite Zuständigkeit: Leitstelle Arzneimittelüberwachung BW beim Regierungspräsidium Tübingen
Unsere Aufgaben:
- Nationale und internationale Inspektionen
- Erteilung von Erlaubnissen für die Herstellung, Einfuhr oder den Großhandel mit Arzneimitteln (Pharmazeutische Unternehmer)
- Ausstellung von Einfuhr- und Ausfuhrzertifikaten, Zollbescheinigungen
- Risikomanagement bei Arzneimittelzwischenfällen und Qualitätsmängeln
- Anerkennung von Pharmaberaterinnen / Pharmaberatern
- Anerkennung von privaten Sachverständigen (Gegenprobensachverständige)
- Mitarbeit in Expertengremien
Landesweite Zuständigkeit: Entscheidung über die Anwendbarkeit des Arzneimittelgesetzes im Rahmen von Zollanfragen nach § 73 Absatz 1 in Verbindung mit § 74 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes
Regionale Zuständigkeit: Referate 25 / 26 / 94 der vier Regierungspräsidien
- Großhandelsbetriebe mit Human- oder Tierarzneimitteln, soweit sie nicht gleichzeitig pharmazeutische Unternehmer sind,
- Einzelhandelsbetriebe mit frei verkäuflichen Human- oder Tierarzneimitteln
- Arzneimittelvermittler
- Versandhandel mit Human- oder Tierarzneimitteln,
- Gewebeeinrichtungen (Näheres siehe unter Gewebe und Gewebezubereitungen)
- pharmazeutische Unternehmer, die gleichzeitig Apotheken sind, Einzelhandel oder Großhandel betreiben, soweit sie keine Erlaubnis nach § 13 Abs. 1 oder
§ 72 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes benötigen, - Unternehmen, die Human- oder Tierarzneimittel lagern
- klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln
- erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln bei Ärzten in Krankenhaus und Praxis und bei Heilpraktikern.
Aufgaben
- Überwachung der oben genannten Einrichtungen
- Entgegennahme von Anzeigen/Mitteilungen von den oben genannten Einrichtungen
- ggf. Erteilung von Erlaubnissen für die oben genannten Einrichtungen