Blick auf einen Obststand

Agrarmarkt

Agrarmärkte sind der Ort des Austausches und der Preisbildung von landwirtschaftlichen Produkten wie Milch, Fleisch, Getriede, Zucker, Wein, Obst und Gemüse sowie nachwachsenden Rohstoffen. Seit Gründung der EU dienen Marktordnungen dazu, Agrarmärkte zu steuern. Seit Beginn der 90er-Jahre wurde mit Agrarreformen der staatliche Einfluss auf die Agrarmärkte kontinuierlich verringert.

Kontakte

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 34

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 34

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 34

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 34

Überwachung der Marktordnung

Hinweisschild auf einen Hofladen

Die Regierungspräsidien überwachen die Einhaltung der Marktordnungsregelungen, in den Bereichen Milch, Vieh, Fleisch, Eier, Obst, Gemüse, Fisch und Geoschutz. Damit werden einerseits die Verbraucher geschützt und andererseits die Transparenz der Agrarmärkte in den Sektoren Milch, Vieh, Fleisch, Eier, Obst und Gemüse sichergestellt.

Allgemeine Informationen zur Marktordnung

Infodienst Landwirtschaft-Ernährung-Ländlicher Raum des Ministeriums für Ländlicher Raum und Verbraucherschutz

Marktstrukturverbesserung

Das Ziel der Regierungspräsidien ist die Stärkung des Agrarmarktes. Dies erreichen wir, indem wir die landwirtschaftlichen Erzeuger bei der Bildung von Zusammenschlüssen unterstützen, die Struktur der Vermarktungsbetriebe durch die Bereitstellung von Fördermitteln verbessern und ihnen damit die Anpassung an die Erfordernisse eines immer härter werdenden Marktes ermöglichen.