Fachpraktikerin der Hauswirtschaft bei der Essensausgabe, sie steht vor mehreren Behältnissen mit Speisen

Fachpraktiker / Fachpraktikerin Hauswirtschaft

Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft löste die bisherige Ausbildung zum/zur Hauswirtschaftshelfer/-in gem. § 66 BBiG ab und basiert auf den Rahmenempfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB).

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 31

Mareike Schubert
07071 757-3314
mareike.schubert@rpt.bwl.de

Der neue Wahl-Schwerpunkt „Personenorientierte hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung“, der insbesondere auf einen Einsatz in den Bereichen Senioren/Patienten vorbereitet, erweitert die Integrations- und Arbeitsmarktchancen von Jugendlichen!

Salatteller zubereiten

Die Auszubildenden werden in der Ausbildung für Tätigkeiten in Großhaushalten, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens wie z. B. Senioreneinrichtungen, gastronomischen Betrieben, hauswirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen oder Reinigungsunternehmen qualifiziert.

Nach der beruflichen Grundbildung (bis zur Zwischenprüfung) können sich die Auszubildenden in der Fachbildung zwischen den Schwerpunkten „Verpflegung und Service“ oder „Personenorientierte hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung“ entscheiden. Mit der Einführung des neuen Wahl-Schwerpunktes „Personenorientierte hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung“, der insbesondere auf einen Einsatz in den Bereichen Senioren/Patienten vorbereitet, werden die bisherigen betrieblichen Einsatzgebiete und damit die Integrations- und Arbeitsmarktchancen der Jugendlichen erweitert.

Die Ausbildung dauert drei Jahre und endet mit einer gemeisamen Abschlussprüfung von Berufsschule und zuständiger Stelle. Auf dem Abschlusszeugnis wird der gewählte Schwerpunkt dokumentiert.

Voraussetzung

Die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs vom Fachdienst der zuständigen Agentur für Arbeit.

Rechtliche Regelungen

  • § 66 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931)
  • Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker Hauswirtschaft und zur Fachpraktikerin Hauswirtschaft vom 27. März 2012 - Az.: 31/8412.40-2.3
Eine Frau füllt ein Formular aus