Straßenplanung
Bevor eine Straßenbaumaßnahme geplant werden kann, muss sie in den Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen bzw. in den Maßnahmenplan des Landes Baden-Württemberg aufgenommen werden. An dieser Aufstellung wirken die Planungsreferate 44 der Regierungspräsidien mit. Wird eine Maßnahme darin in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft, so können die Planungsreferate starten, sobald ausreichend personelle und finanzielle Kapazitäten vorhanden sind.
Aktuelle Straßenplanungen
Aktuelle Straßenplanungen im Regierungspräsidium Stuttgart
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Planungsschritte in der Straßenbauverwaltung
Vorplanung
Die Vorplanung dient der Variantensuche: Welche Trassenverläufe sind möglich? Die Varianten sind im Hinblick auf Verkehrssicherheit, Verkehrsqualität, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit gegeneinander abzuwägen. Dazu werden verschiedene Gutachten in Auftrag gegeben: Die Verkehrsuntersuchung prognostiziert die zu erwartenden Verkehrsmengen und –verlagerungen anhand eines Verkehrsmodells in verschiedenen Planfällen. Das Verkehrsgutachten bildet die Grundlage für viele weitere Untersuchungen, beispielsweise zum Lärm. Bei größeren und konfliktträchtigen Maßnahmen wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, um die Auswirkungen der Trassenvarianten auf Mensch, Natur und Umwelt zu untersuchen. Je nach Projekt können weitere Sondergutachten hinzukommen, z. B. über Boden, Grundwasser, Pflanzen, Tiere, Klima. Auf Basis dieser Erkenntnisse schließt die Vorplanung mit der Voruntersuchung und der Empfehlung einer Vorzugsvariante ab, die in der weiteren Planung detaillierter untersucht wird. Wird eine Bundesfernstraße geplant, muss die Vorzugsvariante mit dem Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur abgestimmt werden.
Entwurfsplanung
In der Entwurfsplanung wird die Vorzugsvariante aus der Vorplanung mit allen relevanten technischen Details in Lage und Höhe zu einem Vorentwurf (RE-Vorentwurf) ausgearbeitet. Zusätzlich werden die Qualität des Verkehrsablaufs, die Verkehrssicherheit, die Wirtschaftlichkeit, Lärmschutz und die Berücksichtigung naturschutzfachlicher Vorgaben anhand von festen Regelwerken nachgewiesen. Bereits vorliegende Gutachten werden fortgeschrieben und präzisiert, neue Unterlagen kommen hinzu – beispielsweise der landschaftspflegerische Begleitplan und das Lärmschutzgutachten. Bei der Planung von Bundesfernstraßen mit einem Volumen von mehr als 10 Millionen Euro muss der Vorentwurf dem Bund zum sogenannten „Gesehenvermerk“ vorgelegt werden.
Genehmigungsplanung
Liegt der „Gesehenvermerk“ des Bundes vor, wird der Feststellungsentwurf erarbeitet. Dieser beinhaltet zum einen den technischen Entwurf und dem Landschaftspflegerischen Begleitplan aus der vorherigen Planungsstufe sowie zusätzlich die Grunderwerbsunterlagen und das Verzeichnis für die öffentlich-rechtlichen Regelungen. Mit dem finalen Feststellungsentwurf wird das Baurechtsverfahren – das Planfeststellungsverfahren – durchgeführt.
Planfeststellungsverfahren
Das Planfeststellungsverfahren ist das übliche Baurechtsverfahren für größere Straßenbauprojekte. Betroffene können im Verfahren Einwendungen zu öffentlichen und privaten Belangen erheben, zu denen das zuständige Planungsreferat schriftlich Stellung nimmt. Zum Abschluss des Verfahrens trifft die Planfeststellungsbehörde nach Abwägung aller relevanten Belange die Genehmigungsentscheidung. Mit dem Planfeststellungsbeschluss liegt das Baurecht für die Straße vor.
Ausführungsplanung
In der Ausführungsplanung werden notwendige Anpassungen aus dem Planfeststellungsbeschluss in den Entwurf eingearbeitet. In den Baureferaten wird nun detailliert ausgeplant und das Bauvorhaben öffentlich ausgeschrieben.